Radioaktive Abfälle

Die Nagra hat endlich ihr Gesuch für den Bau des Tiefenlagers in Stadel eingereicht. Am Mittwoch wurde die Öffentlichkeit darüber informiert.
(Quelle: Astrit Abazi, Zürcher Unterländer)

Das Projekt für das Tiefenlager für radioaktive Abfälle in Stadel geht in die nächste Etappe. Vor einer Woche hatte die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra), die für die Planung und den Bau des Lagers verantwortlich ist, endlich ihr Rahmenbewilligungsgesuch (RBG) eingereicht. Dieses ist die Voraussetzung dafür, dass das Tiefenlager dereinst überhaupt gebaut werden darf.

Geprüft wird das RBG nun vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) und der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS). Ausserdem wird die internationale Institution NEA (Nuclear Energy Agency) das Gesuch überprüfen. Am Mittwoch, 27. November, beantworteten Vertreter der Nagra, des Bundes und des Kantons in der Stadthalle Bülach Fragen zum weiteren Vorgehen.

Wann ist das RBG einsehbar?

Die Nagra war in der Vergangenheit wiederholt in die Kritik geraten, dass sie wichtige Daten nicht veröffentlicht habe. So hatten beispielsweise mehrere Mitglieder des Kantonsrats verlangt, dass die Untersuchungen zum Grundwasser veröffentlicht werden. Der Sachplan für das Tiefenlager sieht jedoch vor, dass das RBG nun zunächst auf seine Vollständigkeit geprüft und danach zur öffentlichen Einsicht freigegeben wird. Dies wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 geschehen, gemäss Nagra drei Jahre früher als gesetzlich vorgeschrieben.

Wer entscheidet über das RBG?

Nach der Prüfung durch die Bundesinstitutionen und einer öffentlichen Auflage im Jahr 2028 wird der Bundesrat voraussichtlich 2029 über das RBG entscheiden. Dieser Entscheid muss wiederum durch das Parlament genehmigt werden. Laut David Erni vom Bundesamt für Energie (BFE) kann das Parlament auch bei einer Nichtgenehmigung durch den Bundesrat fordern, dass das RBG allenfalls mit Auflagen doch genehmigt werde.

Kann das Tiefenlager noch verhindert werden?

Der Entscheid des Parlaments untersteht dem fakultativen Referendum. Sprich, es könnte zur Volksabstimmung kommen. Kritikerinnen und Kritiker des Tiefenlagers hatten bereits bei der Eingabe des RBG angekündigt, dass sie das Referendum ergreifen werden. Es ist aber möglich, dass das Projekt bereits vorher gestoppt wird, sollte es die Eignungskriterien des Ensi nicht erfüllen. Wie Regierungsrat Martin Neukom (Grüne) erklärte, haben die Kantone kein Vetorecht, da es sich um ein Projekt von nationalem Interesse handle. Der Kanton Zürich wird aber eine Stellungnahme zum RBG abgeben und kann bei der Vernehmlassung mitsprechen. Dazu hat er eine externe Expertengruppe einberufen, die ihn berät.

Wer darf beim Tiefenlager mitreden?

Bei der öffentlichen Auflage im Jahr 2028 dürfe grundsätzlich «jedermann» mitreden, erklärte Erni am Infoabend. «Was vorgebracht wird, werden wir aufnehmen», sagte er. Anliegen, die vernünftig und verhältnismässig umsetzbar seien, werde man auch berücksichtigen. Das RBG legt aber, wie der Name bereits sagt, lediglich den Rahmen für das Projekt fest. Darin wird beispielsweise aufgezeigt, wo die Oberflächenanlagen zu stehen kommen, welche Dimensionen sie aufweisen oder wie sie erschlossen werden. Auch muss die Nagra darlegen, dass sie die Abfälle längerfristig lagern kann, und schlägt vor, wie viel tatsächlich entsorgt werden soll. Einwendungen und Einsprachen müssen sich also auf dieser Flughöhe bewegen.

Wie viel Abfall wird eingelagert?

Im Tiefenlager werden dereinst alle bereits heute vorhandenen radioaktiven Abfälle entsorgt sowie die Menge, die bis zur Stilllegung der Kernkraftwerke anfällt. Volumenmässig den grössten Anteil machen schwache und mittelaktive Abfälle aus Medizin, Industrie, Forschung und dem Rückbau der Atomkraftwerke mit rund 45’000 Kubikmetern aus. Zudem verfügt das Lager über eine Reserve von 55’000 Kubikmetern. Dies entspricht ungefähr dem Volumen der Bahnhofshalle Zürich. Hochaktive Abfälle machen nur einen Bruchteil aus: Platz hat es für maximal 2500 Kubikmeter, die Nagra rechnet mit rund 1620 Kubikmetern, was ungefähr einem olympischen Schwimmbecken entspricht.

Können die Abfälle wieder aus dem Tiefenlager geholt werden?

Zusammen mit dem RGB hat die Nagra auch ein Rückholungskonzept eingereicht. In diesem wird erklärt, mit welchen Mitteln die Abfälle auch nach einer Versiegelung des Tiefenlagers wieder geborgen werden können. Der Zeitplan für das Tiefenlager sieht vor, dass das Lager für schwache und mittelaktive Abfälle ab 2045 gebaut wird, das Lager für hochaktive Abfälle zehn Jahre später. Nach der Einlagerung der Abfälle und einer Beobachtungsphase wird das gesamte Lager voraussichtlich 2125 versiegelt. Die Nagra muss allerdings aufzeigen, dass die Abfälle auch mit heute verfügbaren Mitteln zurückgeholt werden können.

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