Schock für Hausbesitzer Entschädigt wird beim Bau des Tiefenlagers nur, wer enteignet wird.
Verliert ein Haus an Wert, wird nichts bezahlt. Das sorgt für Kopfschütteln.
800 Millionen Franken. Das ist der Betrag, der für die Gemeinden rund um das Endlager für radioaktive Abfälle in Stadel dereinst in Aussicht gestellt wurde. Die Zahl ist allerdings noch mit grosser Vorsicht zu geniessen: Weder der Betrag dieser finanziellen Abgeltung, noch der Kreis der Empfänger oder gar der Zweck der Gelder sind in Stein gemeisselt. Sondern Teil von Verhandlungen, die noch nicht einmal richtig begonnen haben. Ebenfalls steht noch nicht fest, ob die AKW-Betreiber, die für den grössten Teil aufkommen müssen, diesen überhaupt zahlen werden oder müssen. Dennoch kommt für private Immobilienbesitzende nun aber die erste Ernüchterung. An einer Informationsveranstaltung in Glattfelden hiess es seitens der Behörden, dass Hausbesitzer im Fall eines Wertverlusts der Immobilien keine Entschädigung und auch kein Geld aus der Abgeltung erhalten. Der Verlust wird also nicht kompensiert. «Entschädigungen gibt es nur dann, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem Verursacher besteht », klärt Regierungsrat Martin Neukom auf. Laut Bundesamt für Energie (BFE) werden diese unabhängig von den Abgeltungen als direkte Projektkosten von den Entsorgungspflichtigen getragen. «Falls es zu einer Abwertung der Immobilien käme, wäre es sehr schwierig, den Zusammenhang mit dem Tiefenlager zu beweisen, ausser es handelt sich zum Beispiel um konkrete Schäden an Gebäuden oder übermässige Immissionen», so Neukom. Viele unterschiedliche Faktoren beeinflussen den Immobilienwert, weshalb der Kanton davon ausgeht, dass es keine Entschädigungen zur Folge haben wird.
Geld primär für Region Die Abgeltungen hingegen gehen direkt an die Gemeinden und sollen primär der Region zugutekommen. Einen Teil erhalten die Gemeinden, in denen das Lager oder Anlagen gebaut werden, zur freien Verwendung. Ein anderer Teil steht für die Entwicklung der gesamten Region zur Verfügung. Innerhalb der Regionalkonferenz Nördlich Lägern wurden bereits Handlungsfelder und mögliche Ideen für Projekte erarbeitet. Beispielsweise könnte dadurch der Nahtourismus gefördert oder die Infrastruktur ausgebaut werden. Auch das BFE hatte dazu eine vertiefte Untersuchung bei der Universität St. Gallen in Auftrag gegeben. Aber: «Es ist nicht vorgesehen, Geld aus den Abgeltungen direkt an Privatpersonen auszuschütten », sagt BFE-Sprecherin Brigitte Mader. Der Sachplan für das Lager sieht zwar allfällige Kompensationen vor. Allerdings sei es laut einer Studie des Forschungsbüros Ecoplan unwahrscheinlich, dass Hausbesitzer Anspruch darauf erheben können.
Preismonitoring gefordert «Ich bedauere, dass offenbar die Entschädigung und Abgeltung von Immobilienbesitzenden so schnell ausgeschlossen werden soll», sagt FDP-Kantonsrat Michael Biber aus Bachenbülach auf Anfrage. Biber hatte erst vor wenigen Tagen zusammen mit seinem Parteikollegen Christian Müller (Steinmaur) den Regierungsrat dazu aufgefordert, die Preisentwicklung von Liegenschaften zu überprüfen. Kanton und Bund gehen davon aus, dass es keine Wertminderungen im Zusammenhang mit dem Tiefenlager geben wird. Immobilienexperten rechnen hingegen mit einemWertverlust von bis zu 10 Prozent für Liegenschaften in der Region. Der Kanton solle prüfen, welcher Fall tatsächlich eintritt. «Ein sorgfältiges Monitoring muss der Diskussion über Entschädigungen und Abgeltungen aber vorausgehen», betont Biber. «Erst dann haben wir eine genügende Datengrundlage.»
Schwieriger Vergleich An der Informationsveranstaltung in Glattfelden hatte Regierungsrat Neukom auch auf die schwierige Gesetzeslage verwiesen. Sinkt beispielsweise derWert eines Hauses, welches an einer Kantonsstrasse steht, können Liegenschaftsbesitzer den Kanton auch nicht dafür einklagen. «Die möglichen Auswirkungen eines Tiefenlagers lassen sich heute nur schlecht vergleichen – weil wir eben kaum etwas darüber wissen », entgegnet Biber. «Das ist ein weiterer Grund, wieso wir so schnell wie möglich damit anfangen sollten, die Preisentwicklung zu beobachten.» Wie geht es nun weiter? «Wir werden nun zuerst die schriftliche Antwort des Regierungsrates abwarten», meint Biber. Sollte diese unzureichend sein, werden er und Müller wohl weitere verbindlichere Vorstösse im Kantonsrat prüfen.
Quelle: Zürcher Unterländer vom 30. September 2022.

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