Gemeindeversammlung hat nicht immer das letzte Wort

Auffallend häufig haben Stimmberechtigte im Zürcher Unterland jüngst verlangt, nachträglich eine Urnenabstimmung durchzuführen. Hat die Gemeindeversammlung an Bedeutung verloren?

Quelle: Symbolfoto Christian Pfander

In Kürze:

  • Stimmberechtigte haben jüngst vermehrt Urnenabstimmungen über Beschlüsse der Gemeindeversammlung gefordert.
  • Besonders Feuerwerksverbote haben für kontroverse Debatten gesorgt, aber nicht nur.
  • Eine betroffene Gemeinde rechnet mit Kosten von 6000 bis 15’000 Franken für eine zusätzliche Urnenabstimmung.
  • Eine Studie aus dem Kanton Aargau zeigt, dass Entscheide bei Urnenabstimmungen oft gekippt werden.

Gleich zwei Urnenvorlagen an einem Abend

Nicht nur ein, sondern gleich zwei Urnengänge gibt es im Nachgang zur Gemeindeversammlung in Glattfelden. 327 Stimmberechtigte waren anwesend, was zehn Prozent entspricht. Das ist eine vergleichsweise hohe Beteiligung. Nachdem das Darlehen an den örtlichen Fussballclub für einen Kunstrasen klar abgelehnt wurde, forderte eine Gegnerin, eine Abstimmung durchzuführen, obwohl der Entscheid nach ihren Vorstellungen gefällt worden war.

Einen Urnengang gibt es zudem zur Änderung der Polizeiverordnung. Für Diskussionen sorgte auch in diesem Fall das Feuerwerksverbot, das von einer Mehrheit unterstützt wurde.

«Es sieht im Moment so aus, als ob man mit demokratischen Beschlüssen der Gemeindeversammlung nicht mehr zufrieden ist, vor allem wenn das Resultat nicht den eigenen Wünschen entspricht», kommentiert Glattfeldens Gemeindepräsident Marco Dindo (SVP) auf Anfrage die bevorstehende doppelte Urnenabstimmung.

Gemeindepräsident mahnt zur Zurückhaltung

Er will sich damit nicht grundsätzlich gegen nachträgliche Abstimmungen stellen. Bei einzelnen Geschäften könne die breitere Abstützung eines Entscheids sinnvoll sein. Aber er mahnt zur Zurückhaltung, denn er ist der Meinung, dass man «die direkte Demokratie auch sehr gut an der Gemeindeversammlung einbringen kann». Sorge bereite ihm, dass sich Stimmberechtigte bei gewissen Geschäften nicht mehr getrauten, ihre eigene Meinung kundzutun und bei der Gemeindeversammlung auch dementsprechend nicht die Hand erheben.

Dindo weist zudem auf die Kosten hin, die durch eine Abstimmung entstehen. «Wir rechnen mit Mehrkosten von 6000 bis maximal 10’000 Franken, wenn die Abstimmung mit einer nationalen oder kantonalen Vorlage an die Urne kommt. Bei einem separaten Urnengang für die Gemeinde bewegen sich die Kosten rasch zwischen 10’000 und 15’000 Franken.»

Quelle: Thomas Mathis, Zürcher Unterländer

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