Viele Privatpersonen haben derzeit privat ukrainische Geflüchtete bei sich aufgenommen. Sie entlasten die Gemeinden, die dadurch nicht selbst Flüchtlinge in Mietwohnungen unterbringen müssen. Doch inwieweit die Gastfamilien dafür genügend entschädigt werden, darüber gehen die Meinungen auseinander, wie ein aktuelles Beispiel aus Glattfelden zeigt. Dort hat Familie Ferrazzini im März eine ukrainische Mutter mit Sohn bei sich aufgenommen – und musste die Unterbringung nach drei Monaten abbrechen. Pascal Ferrazzini machte seinem Ärger in einem Leserbrief im offiziellen Publikationsorgan «Der Glattfelder » Luft. «Wir Gastgeber erhalten absolut null Unterstützung», kritisiert er.
Für die bei ihm Untergebrachten musste er eine neue Lösung finden, weil es ohne finanzielle Unterstützung nicht mehr möglich war. Tatsächlich ist eine solche Unterstützung der Gastgeberfamilien durch die jeweiligen Gemeinden nicht vorgesehen. Glattfelden orientiert sich wie viele Kommunen an den Empfehlungen der Sozialkonferenz des Kantons Zürich. Gemäss diesen ist vorgesehen, für eine Unterkunftslösung bis zu drei Monaten kein Entgelt auszurichten. Was bei Ferrazzini für Kopfschütteln sorgt: «Jeder Mieter muss ja seine Wohnungsmiete auch von Anfang an bezahlen und nicht erst ab dem vierten Monat.»
Familie Ferrazzini aus Glattfelden nahm am 18. März eine ukrainische Mutter bei sich auf. Sie war, kurz nachdem Russland angegriffen hatte, mit ihrem elfjährigen Sohn in die Schweiz geflüchtet. Pascal Ferrazzini und seine Frau Carmen wollten helfen, stellten ihr ungenutztes Gästezimmer samt Dusche zur Verfügung. Drei Monate später haben sie die Beherbergung ernüchtert abgebrochen. Nicht, weil das Zusammenleben mit den Geflüchteten nicht geklappt hätte – sondern weil sie sich von der Gemeinde Glattfelden im Stich gelassen fühlen. «Es ist ein Trauerspiel. Nie hätte ich mir ausmalen können, dass man so mit den Geflüchteten und mit uns als ihren Gastgebern umspringt », sagt Ferrazzini sichtlich enttäuscht.
Kein Nachfragen von der Gemeinde Drei Monate lang hat der Familienvater mit der Gemeinde gestritten. Vor allem in zwei Punkten hatte er andere Vorstellungen als die Gemeinde: bei den Finanzen und bei der sonstigen Unterstützung für die Kriegsflüchtlinge und die Gastfamilien. «Als wir uns für die Beherbergung entschieden, hatten wir diese romantische Vorstellung, dass die Geflüchteten primär bei uns wohnen, aber tagsüber hier in Glattfelden in irgendeiner Form beschäftigt würden, dass man ihnen zumindest teilzeitig eine Tagesstruktur anbietet», erinnert sich Ferrazzini. Er nahm an, dass die Mutter möglichst bald einen Deutschkurs in der Region besuchen könnte und zum Beispiel Treffs für den Austausch, Workshops oder dergleichen für die Flüchtlinge angeboten würden. Derweil würde der Sohn die Schule besuchen. Aber passiert sei gar nichts. Mutter und Sohn sassen mehrheitlich zu Hause, warteten darauf, dass der Tag vorüberging, Angebote von der Gemeinde gab es bis auf eine Ausnahme eines Deutschkurses kaum. «Es hat sich auch nie jemand von der Gemeinde dafür interessiert, ob es den Geflüchteten oder uns Gastfamilien gut geht», prangert Ferrazzini an. Nie sei jemand vorbeigekommen, habe etwa abgeklärt, wo man Unterstützung benötige, wo es Reibungspunkte gibt. Der Sohn der geflüchteten Mutter litt unter psychischen Problemen. Die Besuche beim Psychiater musste Ferrazzini selbst in die Hand nehmen und organisieren. Und einen Deutschkurs hätte die Ukrainerin erst nach Wochen besuchen können. Doch weil dieser zwölf Wochen lang täglich in Zürich stattgefunden hätte und während dieser Zeit niemand auf den Sohn aufpassen konnte – Ferrazzini und seine Frau sind beide berufstätig –, war es ihr nicht möglich, daran teilzunehmen. «Diese Menschen wurden von der Gemeinde in Privathaushalte abgeschoben, und danach interessiert sich bei der Verwaltung und der Behörde niemand mehr für sie», ist Ferrazzini überzeugt.
Gemeinden entscheiden selbst über Entschädigung Auch die Finanzen wurden zum Problem. Die Situation ist im Kanton Zürich für Familien, die privat Geflüchtete aufnehmen, kompliziert. Der Bund zahlt pro geflüchtete Person eine Pauschale von 1500 Franken an die Kantone. Davon gehen – nach Abzug der Krankenkassenkosten – 1200 Franken an die jeweilige Gemeinde, in welcher die geflüchtete Person lebt. Die Idee ist, dass 200 Franken davon für die Mietkosten aufgewendet werden. Allerdings ist es den Kantonen selbst überlassen, inwiefern sie dieses Geld den privaten Gastfamilien überweisen. Das ist etwa in Schaffhausen, Zug oder Basel- Stadt der Fall. Im Kanton Zürich jedoch liegt die Entscheidung bei den Gemeinden. Jüngst machte Ferrazzini in einem Leserbrief in der «Glattfelder- App» seinem Ärger Luft. Zuvor hatte die Gemeinde über die finanziellen Beiträge für die Flüchtlinge informiert. Die Abteilung «Soziales» geht derzeit davon aus, dass der kantonale Beitrag in den meisten Fällen nicht ausreichen wird und die Gemeinde die übrigen Kosten, die nicht durch die kantonale Pauschale gedeckt werden, mehrheitlich übernehmen muss. Ferrazzini lässt an dieser Rechnung kein gutes Haar. «In der Pauschale des Kantons ist vorgesehen, dass ein Teil davon für die Miete bestimmt ist. Doch wir Gastfamilien, die privat Flüchtlinge aufgenommen haben, haben von der Gemeinde bisher keinen Rappen erhalten.» Dass das so gehandhabt wird, ist durchaus üblich. Die meisten Zürcher Gemeinden folgen den Empfehlungen der Sozialkonferenz des Kantons Zürich (SoKo). Und diese sieht vor, dass an Gastgeberfamilien für Unterkunftslösungen bis zu drei Monaten kein Entgelt ausgerichtet wird. Erst danach könnte ein ordentlicher Untermietvertrag ausgehandelt werden. «So eine Regelung ist nicht fair. Jeder Mieter muss ja seine Wohnungsmiete auch von Anfang an bezahlen und nicht erst ab dem vierten Monat», ärgert sich der Familienvater.
Mutter und Sohn sind nun in Winterthur Ergo bezahlte Ferrazzini das meiste, was die bei ihm Aufgenommenen zum Leben benötigten, aus der eigenen Tasche. «Die bei uns lebende Mutter und ihr Sohn erhielten pro Monat etwa 260 Franken. Das reichte noch nicht einmal, um die einfachsten persönlichen Bedürfnisse zu decken. » Irgendwann habe er sich diesen Mehraufwand einfach nicht mehr leisten können. «Ich habe selber zwei achtjährige Kinder, und ohne finanzielle Unterstützung ging es einfach nicht mehr. Immerhin haben wir nun für die Mutter und ihren Sohn eine optimale Wohnlösung mit guten Betreuungsstrukturen in Winterthur organisieren können. Darüber sind wir sehr froh.» Ferrazzini hofft, dass auf der Gemeinde nun ein Umdenken stattfindet und sich die Betreuung der Flüchtlinge und der Gastfamilien künftig bessert. Die Gemeinde Glattfelden hatte bis am Freitagabend noch nicht auf eine Anfrage reagiert, wie sie selbst die Betreuungslage der Geflüchteten und der privaten Unterbringenden beurteilt. Klar ist jedoch, dass die Handhabe für den Kanton Zürich nicht unüblich ist. Auf Anfrage erklärten die meisten Unterländer Gemeinden, dass sie sich ebenfalls an den Empfehlungen der SoKo orientieren und die Gastfamilien nicht finanziell unterstützen würden. Es gibt jedoch Ausnahmen. In Niederweningen zum Beispiel übernimmt die Gemeinde einen Anteil an den Nebenkosten für die Wohnungsmieten der Gastfamilien. Opfikon erstattet den Gastfamilien einen Anteil an die Miet- respektive Unterbringungskosten, allerdings muss dazu ein Untermietvertrag vorliegen. In Rafz werden Gastfamilien mit einem Mietanteil direkt entschädigt. Der Betrag entspricht im Maximum jenem, welchen die Gemeinde aufwenden müsste, wenn sie für die geflüchtete Person eine Wohnung anmieten müsste. Regensdorf geht noch weiter: Dort hat die Gemeinde entschieden, rückwirkend auf den 1. April eine Entschädigung von 250 Franken für die Unterbringung von geflüchteten Personen festzulegen.
Quelle: Zürcher Unterländer vom 2. Juli 2022

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